Drucken Teilen Kontakt

Demierre-Deschenaux
Route du Flon 26
1610 Oron-la-Ville
T. 021 908 04 80
F. 021 908 04 85
administration@demierre-deschenaux.ch
www.demierre-deschenaux.ch

Datum 08. März 2021
Lesedauer 3 Minuten

E-Ladestation im Mietverhältnis: Das gilt es zu beachten

Wer sich ein Elektroauto anschafft, ist mit einer privaten Ladestation im Vorteil. Bei der eigenen Immobilie kein Problem – doch wie sieht es bei Stockwerkeigentum oder im Mietverhältnis aus? Wir zeigen die Möglichkeiten auf, wie Sie unkompliziert zu Hause laden.

Elektromobilität ist in der Schweiz auf dem Vormarsch: Ende 2020 lag der Anteil an voll- oder teilelektrifizierten Automobilen bei 27.9%. Und das Potenzial ist längst nicht ausgeschöpft: Gemäss einer Studie im Auftrag des TCS gehen 53% der Schweizerinnen und Schweizer davon aus, künftig mit einem Elektroauto unterwegs zu sein. Doch mit der Anschaffung allein ist es nicht getan. Zwar kann jedes Elektroauto an der Haushaltssteckdose geladen werden, allerdings dauert es so sehr lange, bis der Akku aufgeladen ist. Zum Vergleich: Haushaltssteckdosen sind mit 13 Ampere abgesichert. Ein Elektroauto kann aber je nach Modell bis zu 32 Ampere beziehen. Zudem sind Haushaltssteckdosen nicht für eine solche Dauerbelastung ausgelegt, was zu Überlastungen und im schlimmsten Fall zu Bränden führen kann. Wer sich also mit der Anschaffung eines Elektroautos befasst, kommt um die Installation einer Ladeeinrichtung für E-Autos, auch Wallbox genannt, kaum herum.

Die Ladestation für zu Hause

Eine Wallbox ermöglicht das Laden mit maximaler Geschwindigkeit und ist eine sichere und komfortable Lösung. Sie kann entweder trennbar mit Hilfe eines CEE-Steckers oder fest mit dem Wechselstromnetz verbunden werden. Achtung: Die Installation gehört unbedingt in die Hände einer Fachperson. Bevor es soweit ist, muss aber ein technisches Anschlussgesuch eingereicht und die Installation beim Stromanbieter gemeldet werden. Für Hausbesitzer kein Problem – bei Stockwerkeigentümern und Mietern wird es etwas komplizierter. Erstere müssen dafür das Einverständnis der Eigentümerversammlung einholen. Als Mieter brauchen Sie die Erlaubnis des Vermieters.

Laden im Mietverhältnis

Einem Vermieter ist es freigestellt, ob er dem Wunsch nach einer E-Ladestation nachkommen will. Am einfachsten ist es, wenn der Mieter für die gesamten Installationskosten aufkommt. Alternativ kann der Vermieter die Installation übernehmen und die Investition anschliessend über den Mietzins verrechnen. Die erste Lösung ist vor allem dann sinnvoll, wenn lediglich eine Ladestation für eine Partei gebraucht wird. Sobald aber eine zweite oder dritte Ladestation installiert werden soll, lohnt sich die Investition in ein gesteuertes System.

Smarte Leistungsverteilung

Bestehende Hausanschlüsse werden im Durchschnitt zu etwa 60% ausgelastet. Kommt noch eine E-Ladestation dazu, sind es gegen 90% – insbesondere dann, wenn schnell geladen werden soll. Werden weitere Ladestationen benötigt, ist das System schnell überlastet. Mit einem smarten Ladesystem kann diesem Problem vorgebeugt werden: Es stellt sicher, dass die Autos in nützlicher Frist vollgeladen sind und gleichzeitig nur so viel Strom bezogen wird, dass es zu keiner Überlastung kommt.

In die Zukunft investieren

Ein einheitliches System zum Laden von Elektroautos ist von einer Fachperson sicher und einfach zu installieren. Denn es muss nicht für jede Ladestation eine eigene Leitung inklusive Sicherung und Zähler angebracht werden, sondern sämtliche vorhandenen Ladestationen können auf einmal erschlossen werden. Das bedeutet, dass anfangs zwar höhere Investitionen anfallen – dies zahlt sich aber aus, sobald neue Ladestationen dazu kommen: So können mit einem solchen System im Endausbau rund 25% der Kosten eingespart werden. Das lohnt sich auch bei Mietshäusern: Zieht ein Mieter mit Elektroauto aus, kann die Ladestation umplatziert oder vorübergehend demontiert werden.

Einfach und fair abgerechnet

Ein weiterer Vorteil eines solchen gesteuerten Systems: Statt einzelner Zähler übernimmt die Systemsteuerung die verursachergerechte Verteilung der Kosten. Ist der Ladevorgang beendet, werden die entstehenden Kosten sofort dem Nutzer verrechnet und dem Eigentümer der Station gutgeschrieben – eine sinnvolle Lösung für alle Beteiligte. Da rund 56% der Schweizerinnen und Schweizer im Mietverhältnis leben, wird die Nachfrage nach solchen Ladesystemen künftig steigen. Eigentümer und Verwalter von Mietliegenschaften tun also gut daran, sich mit den vorhandenen Möglichkeiten auseinanderzusetzen – schliesslich ist Elektromobilität mittlerweile weit mehr als nur eine Alternative.

Wir sind gerne für Sie da

Demierre-Deschenaux