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Die Energiestrategie 2050 ist die Antwort auf ein verstärktes Umweltbewusstsein, sinkende Energiepreise und neue Technologien. Sie wurde 2011 vom Bundesrat beschlossen und wird schrittweise umgesetzt.
Mit der Energiestrategie 2050 soll einerseits der hohe Versorgungsstandard der Schweiz erhalten bleiben. Gleichzeitig möchte man die energiebedingte Umweltbelastung der Schweiz reduzieren. Darauf stützt sich das erste Massnahmenpaket der Energiestrategie, das revidierte Energiegesetz. Es ist seit Januar 2018 in Kraft und hat folgende Ziele: den Energieverbrauch senken, erneuerbare Energien fördern, die Energieeffizienz erhöhen und den Ausstieg aus der Atomkraft schaffen.
Das erste Massnahmenpaket der Energiestrategie wird bis 2035 umgesetzt. Es hat unter anderem das Ziel, den Energieverbrauch in der Schweiz um 43 Prozent zu reduzieren. Dies erreicht man am besten, indem man die Energieeffizienz steigert. Wie funktioniert das genau? Zunächst liegt in Gebäuden noch viel Potenzial, Energie einzusparen – denn diese machen rund 45 Prozent des Energieverbrauches in der Schweiz aus. Am meisten Energie verschleissen ältere, schlecht isolierte Häuser. Mit dem Gebäudeprogramm unterstützen Kantone und Bund deshalb die energetische Sanierung von Gebäuden mit Fördergeldern. Ebenfalls unterstützt werden Hausbesitzer, die von fossilen auf erneuerbare Energien umstellen – zum Beispiel mit einer Photovoltaikanlage.
Im Verkehr und bei Elektrogeräten soll der Energieverbrauch ebenfalls sinken. Deshalb wurden einerseits die Vorschriften zum CO2-Ausstoss nochmals verschärft. Andererseits sorgen technische Vorschriften für immer sparsamere Elektrogeräte, zum Beispiel im Haushalt. Aber auch für Unternehmen ist es wichtig, ineffiziente Geräte und Anlagen zu ersetzen. Längerfristig sparen sie damit auch Kosten ein.
Eine weitere Massnahme ist der schrittweise Ausstieg aus der Atomkraft. Bestehende Kernkraftwerke bleiben weiterhin in Betrieb, solange sie sicher sind. Nach ihrer Abschaltung dürfen sie jedoch nicht ersetzt werden – es werden also keine neuen gebaut. Hingegen fördert der Bund vermehrt einheimische erneuerbare Energien wie Wasser, Sonne, Wind, Geothermie und Biomasse. Das Ziel: Je stärker diese genutzt werden, desto weniger ist die Schweiz von importierten fossilen Energien abhängig. Dies schafft Arbeitsplätze und Investitionen in der Schweiz.
Die seit 2009 bestehende Einspeisevergütung für Produzenten von Strom aus erneuerbaren Energien wurde leicht angepasst. Ab Januar 2018 müssen Betreiber mit Anlagen ab einer bestimmten Grösse ihren Strom selber vermarkten. Somit profitieren sie gleich doppelt: mit dem Erlös aus dem Stromverkauf und der Einspeiseprämie. Dies motiviert sie dazu, den Strom dann einzuspeisen, wenn die Nachfrage besonders hoch ist. Ebenfalls neu ist, dass Besitzer von Photovoltaikanlagen bis 100 kW und darüber eine Einmalvergütung erhalten. Bisher galt diese nur für Anlagen unter 30 kW.
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