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Die E-Mobilität boomt und Ladestationen zu Hause rücken immer mehr in den Fokus – doch was gilt es bei der Installation einer solchen zu beachten? Welche Unterschiede gibt es bei Stationen in Ein- und in Mehrfamilienhäusern?
Das Ziel ist ambitiös: Bis 2025 sollen 50 Prozent der verkauften Neuwagen sogenannte Steckerfahrzeuge sein, also Plug-in-Hybride oder reine Elektrofahrzeuge. Das ist ein stolzer Wert, wenn man bedenkt, dass für die Anschaffung eines solchen Fahrzeugs einige Investitionen zu tätigen sind. Denn laut einer Umfrage des TCS im Herbst 2021 ist das Fehlen einer geeigneten Ladeinfrastruktur an Wohn- und Arbeitsort für viele potenzielle Käufer nach wie vor ein Grund, nicht umzusteigen. Gerade im privaten Bereich schlummert noch viel Ausbau-Potenzial. Welche Rolle spielen Ein- und Mehrfamilienhäuser und was gilt es in den jeweiligen Fällen zu beachten, damit sie einen Teil dazu beitragen können, das erklärte Ziel der «Roadmap Elektromobilität 2025» zu erreichen?
Eigenheim-Besitzende entscheiden selbst, ob sie eine Wallbox installieren möchten. In jedem Fall braucht es dafür jedoch einen konzessionierten Elektriker. Aber auch hier gilt: Wer eine Ladestation in der eigenen Garage, dem Carport oder an der Hauswand montiert, muss dies dem Energieversorger melden – dazu gehört auch das Verschicken der offiziellen Mess- und Prüfprotokolle.
Etwas komplexer gestaltet sich die Ausgangslage im Fall einer Wohnsiedlung. Dort braucht es das Einverständnis sämtlicher betroffener Parteien, da die Realisation einer entsprechenden Zuleitung meist alle angrenzenden Liegenschaften betrifft. Man kann dies mit der Hauptwasserleitung einer gesamten Siedlung vergleichen: Soll daran etwas geändert, repariert oder ergänzt werden, reden sämtliche Parteien mit.
Wer zur Miete wohnt, ist auf den guten Willen und die ökologische sowie wirtschaftliche Weitsicht des Vermieters angewiesen. Dabei sollte der Eigentümerschaft bewusst sein, dass die Lademöglichkeit von Elektrofahrzeugen für Mieterinnen und Mieter eher früher als später zu einem Entscheidungskriterium wird. Denn aktuelle Prognosen gehen davon aus, dass Elektroautos innerhalb der nächsten zehn Jahre bei den Neuzulassungen einen Anteil von über 90 Prozent erreichen. Daraus ergibt sich, dass die Installation von Ladestationen die Attraktivität von Immobilien massiv erhöht.
Wer eine Tiefgarage oder Parkplätze für die Elektromobilität fit machen will, muss nicht gleich überall Ladestationen installieren. Ein Grundausbau ist die perfekte Basis, um die Elektromobilität in Mehrfamilienhäuser einziehen zu lassen. Als Orientierungshilfe für Eigentümerschaften eignet sich das SIA-Merkblatt 2060 des Schweizerischen Ingenieur- und Architektenvereins (SIA), welches einen stufenweisen Ausbau empfiehlt. Dadurch ist es möglich, Parkplätze elektrotechnisch so weit zu erschliessen, dass die Ladestationen innerhalb weniger Tage erstellt werden können.
Spezialfall Stockwerkeigentümer: Bei ihnen führt der Weg zur eigenen Ladestation über das Einverständnis der Eigentümerversammlung.
Mieterinnen und Mieter benötigen die Erlaubnis des Vermieters, um eine Ladestation zu realisieren. Dabei ist es dem Vermieter freigestellt, ob er dem Wunsch nach einer Station nachkommen möchte. Am einfachsten ist es, wenn der Mieter für die gesamten Installationskosten aufkommt. Möglicherweise kommt aber auch der Vermieter für die Initialkosten auf und überwälzt sie in einem weiteren Schritt auf den Mietzins. So oder so existieren heute skalierbare Ladeinfrastrukturen mit integriertem dynamischem Lastmanagement und verbrauchsabhängiger Abrechnung für Mehrfamilienhäuser.
Bereits heute stehen in der Schweiz etwa 7200 öffentliche Ladesäulen zur Verfügung. Doch nur zirka 20 Prozent der Ladungen finden im öffentlichen Raum statt. Das Stromtanken zu Hause oder am Arbeitsplatz ist bereits jetzt die dominierende Variante. Intelligente Technologien ermöglichen zudem mit einer starken Ladeleistung von 11 kW, ein Elektroauto in sechs bis acht Stunden vollzuladen. Es ist also für Eigentümer und Verwaltungen keine Frage, ob man Ladestationen bereitstellt, sondern wann. Wer zukunftsweisend agiert, macht sich heute schon Gedanken zur Planung und Installation einer oder mehrerer Ladestationen in der Garage, dem Carport oder an der Hauswand seiner Liegenschaft. Der Elektriker ist dabei nicht nur der Spezialist für die Ladestationen. Im Rahmen eines Installations- und Standortchecks überprüft er auch die technische Machbarkeit (z. B. Zuleitung) eines Projekts.
Wir sind gerne für Sie da
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