Demierre-Deschenaux
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Wer in der Schweiz eine Solaranlage betreibt, kann von Subventionen profitieren. Doch mit den unterschiedlichen Förderprogrammen von Bund, Kantonen und Gemeinden geht der Überblick schnell verloren. Hier erfahren Sie, was von wem in welcher Höhe gefördert wird.
Obwohl die Nutzung erneuerbarer Energien auch hierzulande breit diskutiert wird, herrscht in der Schweiz immer noch Nachholbedarf. Doch das soll sich ändern: Um die Ziele der Energiestrategie 2050 zu erreichen, werden vom Bund finanzielle Anreize gesetzt, um den Anteil der Solaranlagen zu erhöhen. Für das Jahr 2022 stehen dafür 450 Millionen Franken zur Verfügung. Dazu kommen Förderbeiträge einzelner Kantone und Gemeinden. Im Folgenden erhalten Sie eine Übersicht der verschiedenen Programme und Instrumente.
Das Hauptinstrument zur Förderung von Solaranlagen kommt vom Bund: Die sogenannte Einmalvergütung EIV. Als einmaliger Zuschuss macht diese bis zu 30% Ihrer Investitionskosten aus. Dabei wird unterschieden zwischen kleinen und grossen Solaranlagen. Solaranlagen mit einer Leistung bis 100 Kilowatt profitieren von der kleinen Einmalvergütung, auch KLEIV genannt. Ab 100 Kilowatt Leistung kommt die grosse Einmalvergütung GREIV zum Zug. Beide Beiträge werden regelmässig angepasst. Sie setzen sich zusammen aus einem Grundbetrag sowie einem zusätzlichen Betrag, der von der Leistung der Solaranlage abhängig ist. Bitte beachten Sie, dass das Gesuch für die KLEIV erst ab dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme eingereicht werden kann. Zuständig dafür ist die Pronovo AG, ein gesetzlich beauftragtes Tochterunternehmen der nationalen Netzgesellschaft Swissgrid (siehe Infokasten).
Auch die Kantone beteiligen sich bei der Photovoltaik-Förderung. So sind aktuell in fast allen Kantonen die Investitionskosten für den Bau einer Solaranlage auf einem bestehenden Gebäude von den Steuern abziehbar. Eine Ausnahme ist der Kanton Luzern – hier sind entsprechende Abzüge nur für Solarwärme-Anlagen vorgesehen. Wer zusätzlich zur Solaranlage auch einen Batteriespeicher anschafft, erhält in den Kantonen Schaffhausen und Thurgau einen einmaligen Zuschuss an die Investitionskosten. Dabei hängt dessen Höhe von der Grösse des Batteriespeichers ab. Das entsprechende Gesuch muss noch vor Baubeginn beim jeweiligen Kanton eingereicht werden.
Weitere Förderbeiträge für Solarenergie werden von einzelnen Städten und Gemeinden ausgerichtet. Zudem haben regionale und lokale Energieversorgungsunternehmen zum Teil speziell eingerichtete Fonds, die ebenfalls erneuerbaren Energien zugutekommen. Weitere Informationen dazu gibt’s bei den unabhängigen Energieberatungsstellen der jeweiligen Region. Noch einfacher finden Sie Förderprogramme auf dem nationalen Infoportal energiefranken.ch: Dort ist nach Eingabe der Postleitzahl auf einen Blick ersichtlich, welche Förderungen für die jeweilige Region verfügbar sind (siehe Infokasten). Hier sehen Sie auch gleich, wo das Gesuch eingereicht werden muss und welche Bedingungen dafür gelten.
Für alle Arten von Förderungen gilt: Je früher Sie Ihr Gesuch stellen, desto höher sind die Chancen, vom Fördertopf zu profitieren. Denn die meisten Budgets werden jährlich gesprochen und sind unter Umständen bereits nach wenigen Monaten aufgebraucht. Informieren Sie sich also frühzeitig – im Infokasten finden Sie die entsprechenden Links. Und sollte dennoch etwas unklar sein, wenden Sie sich an Ihren Elektrofachmann: Er kennt den Beantragungsprozess und steht Ihnen gerne beratend zur Seite.
Wir sind gerne für Sie da
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