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Der Bundesrat hat Ende November 2022 beschlossen, die Förderinstrumente für die Stromproduktion aus erneuerbaren Energien zu stärken. Damit sollen Hürden abgebaut und die Energieversorgung der Schweiz weiter gefestigt werden.
Mehr einheimische erneuerbare Energie soll produziert und der Zubau sowie die Speicherung von Winterstrom gefördert werden. Zu abhängig sei die Schweiz, haben die Diskussionen rund um die Strommangellage gezeigt. Um dem entgegenzuwirken hat der Bundesrat das «Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien» erarbeitet. Dieses befindet sich derzeit in der parlamentarischen Beratung. Bereits entschieden ist, dass die Umsetzung für die Verlängerung der Förderung und die Einführung von Auktionen für grosse Photovoltaik-Anlagen vorgezogen werden.
Photovoltaik-Anlagen sind in der Schweiz immer häufiger anzutreffen, auch auf Scheunen und Lagerhallen. «Mehr davon!» lautet die Devise. Darum schafft der Bundesrat mit höheren Unterstützungen wichtige Anreize. Die Einmalvergütung erhält der Projektant aber nur dann, wenn der erzeugte Strom nicht selbst benötigt, sondern in das öffentliche Stromnetz eingespeist wird. Interessant ist, wie die Höhe der Einmalvergütung zustande kommt: Ab einer Leistung von 150kW wird diese nämlich mit Auktionen festgelegt. So erhält jener Produzent den Zuschlag, der eine bestimmte Menge Solarenergie am günstigsten produziert.
Es gibt weitere Faktoren, die für die Höhe der Förderung massgebend sind: Einerseits zählt die Leistung der Anlage, andererseits auch ob die Anlage angebaut, freistehend oder integriert ist. Zudem gibt es den Neigungswinkel- und den Höhenbonus. Wobei der Höhenbonus an weitere Regelungen gebunden ist. Interessant ist auch der Neigungswinkelbonus. Denn dieser kann erst ab einem Winkel von 75 Grad beantragt werden. So sollen Installationen von Photovoltaik-Fassaden attraktiver werden. Wer also mit dem Gedanken spielt, eine Photovoltaik-Anlage zu installieren, sollte unbedingt mit einem Elektroinstallateur die Möglichkeiten der Einmalvergütungen eruieren.
Um die beschlossenen Klimaziele zu erreichen, setzt der Bundesrat viel daran, bestehende Hürden abzubauen. Die Vorschriften für den Eigenverbrauch und den Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV) werden vereinfacht: Neu müssen Grundstücke nicht mehr zwingend zusammenhängen. Weiter werden die Anforderungen an die Effizienz von verschiedenen Haushaltsgeräten erhöht, diese werden laufend mit neuen Energieetiketten gekennzeichnet. Mit dieser Änderung übernimmt die Schweiz eine im 2021 angepasste EU-Verordnung. Eine sichere Stromversorgung, mehr Energieeffizienz und attraktive Subventionen für erneuerbare Energien sollen die Schweiz unabhängiger vom Weltgeschehen machen – die ersten wichtigen Schritte sind dafür nun gemacht.
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