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Datum 14. Januar 2023
Lesedauer 2 Minuten

Quecksilberleuchtmittel werden verboten

Sie leuchten in Küche, Bad oder Keller und sind schon seit Jahren im Einsatz. Mit den neu beschlossenen Verordnungen der EU, ist in Zukunft mit Leuchtstoffröhren, oft auch Neonröhren genannt, aber Schluss. Dafür verantwortlich ist der giftige Inhaltsstoff Quecksilber. Doch was bedeutet das für Sie? Und hält die Alternative LED was sie verspricht?

Auf den Müllhalden unserer Welt landen immer mehr alte Elektronikgeräte und Leuchtstoffmittel. Die Menge an Elektroschrott steigt deshalb rapide: kein Wunder, denn in der Schweiz sind grob geschätzt rund 100 Millionen quecksilberhaltige Leuchtmittel im Einsatz. Gerade beim Verschrotten werden giftige Stoffe wie Blei, Kadmium oder eben Quecksilber freigesetzt. Diese können Schäden an Menschen und Umwelt verursachen. Um diese Gefahren in Zukunft zu minimieren, wird die Verwendung von Quecksilber in Leuchtmitteln verboten.

Bye bye Leuchtstoffröhre

Mit den RoHS-Richtlinien und der Ökodesign-Verordnung «SLR» der EU, wird nun das endgültige Ende der Leuchtstoffröhre eingeläutet. Denn ab Februar 2023 tritt das stufenweise geregelte Importverbot von Kompaktleuchtstoffen sowie allen ringförmigen Bauformen, wie sie etwa in den sogenannten Energiesparlampen eingebaut waren, ein. Aber aufgepasst: Obwohl Restbestände noch verkauft werden dürfen, ist dieser Vorrat begrenzt. Es ist also ratsam die Umstellung frühzeitig zu planen.

LED-Leuchtmittel als effiziente Alternative

Für T5- und T8-Leuchtstoffröhren galten bis anhin Ausnahmen, mangels Alternativen. Aber diese Argumentation greift heute nicht mehr, denn mittlerweile gibt es qualitativ erstklassige LED-Leuchten für fast jeden Lampentyp. Die Vorteile: LED-Leuchten bieten nicht nur eine deutlich bessere Lichtqualität, sondern weisen auch eine sehr gute Energieeffizienz auf. Im Vergleich mit Glühlampen sparen LEDs bis zu 75 % Energie ein. Des Weiteren werden bei der Produktion keine schädlichen Chemikalien verwendet, was sie besonders umweltfreundlich macht.

Muss ich sofort umrüsten?

Die gute Nachricht: Sie können die bereits installierten Leuchten noch solange verwenden, bis diese ihre Lebensdauer erreicht haben. Vorsicht ist geboten, wenn beim Ersatz der Lampe ein elektronisches Vorschaltgerät (EVG) überbrückt werden muss. Das ist elektrotechnisch heikel, am besten holen Sie sich deshalb Hilfe von einer Fachperson. Diese berät Sie ausserdem bei allen weiteren Fragen rund um die Neuerungen. Zu guter Letzt: die alten Leuchtstoffröhren und Energiesparlampen gelten aufgrund ihrer Zusammensetzung als Sondermüll. Die alten Leuchtstoffröhren können deshalb nicht im Altglas oder normalen Kehricht entsorgt werden. In Entsorgungshöfen oder Fachgeschäften nimmt man sich den ausrangierten Leuchtmitteln aber an. Dank der vorgezogenen Recyclinggebühr bei Elektronikgeräten können sie im Handel kostenlos abgegeben werden.

Verbot ab 24. Februar 2023

  • Leuchtstofflampen T2 (7mm)
  • Leuchtstofflampen T12 (38mm)
  • LL mit Lebensdauer >25'000h
  • Kompakt-Leuchtstofflampen
  • Runde Leuchtstofflampen T5

 

Verbot ab 24. August 2023

  • Leuchtstofflampen T5 (16mm)
  • Leuchtstofflampen T8 (26mm)

 

Verbot ab 1. September 2023

  • Halogen-Pins

RoHS Richtlinie, das hat es damit auf sich

RoHS steht für Restriction of the use of Hazards Substances, auf Deutsch also: Beschränkung der Verwendung von Gefahrstoffen. Seit 2003 haben die EU-Gesetze die Verwendung dieser gefährlichen Stoffe eingeschränkt. Die Menge der jährlich in der EU anfallenden Elektro- und Elektronik-Altgeräte nimmt rapide zu. Sie ist heute einer der am schnellsten wachsenden Abfallströme.

 

Wir sind gerne für Sie da

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